PfD HOHER FLÄMING
Partnerschaft für Demokratie
Förderung
Die Partnerschaft für Demokratie Hoher Fläming unterstützt Projekte, die sich für Demokratie, Vielfalt und ein respektvolles Miteinander einsetzen. Wenn Sie eine Idee für ein solches Projekt haben, können Sie eine Förderung beantragen. Hier erfahren Sie, wie das geht und worauf Sie achten sollten.
1. Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Initiativen, Schulen, Kitas, Jugendgruppen und andere Organisationen, die im Gebiet Hoher Fläming aktiv sind. In begründeten Fällen können auch Einzelpersonen Anträge stellen, müssen dann aber mit einem gemeinnützigen Träger zusammenarbeiten.
2. Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden Projekte, die:
- demokratische Werte stärken
- gesellschaftliche Vielfalt fördern
- gegen Diskriminierung und Extremismus wirken
- bürgerschaftliches Engagement unterstützen
Beispiele sind: Workshops, Veranstaltungen, Kunst- und Kulturprojekte, Schulprojekte oder Begegnungsangebote.
Wichtig: Die Projekte müssen im Fördergebiet (Hoher Fläming) stattfinden und dürfen nicht kommerziell sein.
3. Wie stelle ich einen Antrag?
Schritt 1: Idee konkretisieren
Überlegen Sie, welche Ziele Ihr Projekt hat, welche Zielgruppe Sie ansprechen und welche Maßnahmen Sie umsetzen wollen.
Schritt 2: Beratung in Anspruch nehmen
Bevor Sie den Antrag einreichen, wird empfohlen, sich von der Koordinierungs- und Fachstelle beraten zu lassen. So können offene Fragen geklärt und die Erfolgschancen verbessert werden.
Schritt 3: Antragsstellung geht über das Tool „Pengeen“
Den Förderantrag stellen Sie über das Tool „Pengueen“ – Sie legen sich einen Account an und stellen den Antrag innerhalb des Tools.

Zum Tool "Pengueen"
4. Worauf sollte ich achten?
- Fristen einhalten: Es gibt festgelegte Antragsfristen – informieren Sie sich rechtzeitig.
- Kosten realistisch planen: Achten Sie darauf, dass Ihr Budgetplan nachvollziehbar ist.
- Dokumentation nicht vergessen: Geförderte Projekte müssen dokumentiert werden (z. B. durch Fotos, Berichte).
- Öffentlichkeitsarbeit einplanen: Ihre Maßnahmen sollten sichtbar gemacht werden, etwa durch Flyer, Pressearbeit oder Social Media.
5. Was passiert nach der Antragstellung?
- Prüfung des Antrags: Ein Begleitausschuss entscheidet über die Förderung.
- Förderzusage oder Ablehnung: Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.
- Projekt umsetzen: Nach der Bewilligung können Sie mit der Umsetzung starten.
- Nachweise einreichen: Am Ende müssen Sie einen kurzen Bericht und Belege für die Ausgaben vorle
Fragen?
Für weitere Informationen oder Unterstützung wenden Sie sich an die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Hoher Fläming.
Website: https://pfd-hoher-flaeming.de
E-Mail: goerner@samev.de
Telefon: +49 (0)151 58 43 78 80
Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Ihr Engagement für eine lebendige Demokratie im Hohen Fläming!
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Abrechnungsdokumente
Diese sind für PfD-Projekte die bis 2024 gingen sowie die Belegliste auch für die internationalen Wochen gegen Rassismus. Alle anderen benutzen nunmehr Pengueen.

„Diese Ziele sind nicht in Stein gemeißelt, denn es kommen stets neue Herausforderungen und veränderte Situationen auf uns zu. Wir können die Zielsystematik fortlaufend beim Bundesamt verändern.“




